Mediation – der andere Weg

Mediation-Regensburg

 

 

Eigenverantwortliche Konfliktlösung

miteinander statt gegeneinander

 

 

 

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Was ist Mediation ?

Wo ist Mediation  einsetzbar ?

Ablauf des Mediationsverfahrens

 

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Die Mediatoren

 

 

 

Was ist Mediation ?

 

 

Die Mediation bietet eine vielversprechende Alternative zu den heute bei uns gängigen Arten, Konflikte zu lösen.

 

Im Allgemeinen suchen wir in Situationen eines erheblichen Konfliktes einen Anwalt auf und übertragen diesem die Aufgabe, für uns die möglichen Ansprüche gegenüber der Gegenseite - gegebenenfalls gerichtlich - durch zu setzen.

 

Die Mediation geht hier einen völlig anderen Weg. Die Konfliktparteien, wie z.B. trennungswillige Lebenspartner, Erben aus einer Erbengemeinschaft etc., treffen sich beim Mediator und erarbeiten mit dessen Hilfe  eine für beide befriedigende Lösung.

 

Die Vorteile gegenüber dem bei uns gängigen Modell liegen auf der Hand:

 

·       In der Mediation sind Sie Herr des Verfahrens. Sie selbst sind Urheber der Lösung

·       Die Lösungen sind individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten, nicht 08/15 wie in konventionellen Verfahren, in denen mit bestehenden Rechtsnormen eine Vielzahl unterschiedlichster Fälle einheitlich geregelt werden muss

·       Der Mediator führt Sie im Verfahren zu Ihren wirklichen Bedürfnissen und Interessen 

die Mediation zielt darauf, dass destruktive Kommunikationsmuster allgemein und speziell auf Ihren Konflikt bezogen aufgedeckt werden, wodurch Ihr Kommunikationsverhalten geändert wird, so dass Sie neuerliche Konflikte mit einem anderen Bewußtsein angehen  und Lösungen eventuell ganz ohne „dritte“ Hilfe finden werden,
selbstverständlich kann die Mediation jederzeit abgebrochen werden.

 

Die Mediatoren haben in ihrem Beruf als Anwalt und Patentanwalt die Erfahrung gemacht, daß viele auf konventionellem Wege beendete Konflikte nur scheinbar gelöst sind, wobei die Parteien oft noch weiter voneinander entfernt werden und immer neue nervenraubende und kostenaufwendige Konflikte entstehen. Die Mediatoren Iris Zuschrott und Dr. Hendrik Wahl arbeiten in München und Regensburg insbesondere in den Bereichen Familienmediation und Wirtschaftsmediation.

 

Auch in wirtschaftlichen Beziehungen kann enormer Schaden entstehen, wenn erfolgreiche Geschäftsbeziehungen durch derartige Konflikte beeinträchtigt oder gar beendet werden.

 

In der Mediation wird nach Lösungsansätzen geforscht, die beiden Parteien entgegenkommen, wobei eine win-win Situation angestrebt wird, d.h. eine Lösung, die Vorteile für beide Seiten bringt.

 

Die in der Mediation seitens der Parteien vorgebrachten Informationen unterliegen äußerster Diskretion. Sie dürfen in eventuellen späteren Verfahren nicht verwendet werden! In gleicher Weise steht der Mediator während und nach der Mediation nicht als Zeuge zur Verfügung.

 

Eine in der Mediation erarbeitete Vereinbarung können die Parteien rechtlich überprüfen lassen. Ebenfalls kann die Vereinbarung auch vollstreckbar gemacht werden.

 

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Wo ist Mediation einsetzbar?

 

Mediation ist als faires und effektives Konfliktlösungsverfahren prinzipiell bei allen Arten von Konflikten einsetzbar, die derzeit zivil- oder verwaltungsrechtlich streitig ausgetragen werden.

 

Verstärkt findet die Mediation Anwendung in Beziehungs- und Familienkonflikten, d.h. bei Trennungen,  Scheidungen, Umgangsrechtproblemen mit Kindern.

 

Weitere Schwerpunkte sind Streitfälle im Erbrecht, Mietrecht, Gesellschafts- und Verwaltungsrecht.

 

Mediation wird ebenfalls erfolgreich eingesetzt im Wirtschaftbereich bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder bei Konflikten unter Arbeitnehmern (z.B. Mobbing).

 

Die Durchführung einer Mediation ist sorgsam abzuwägen, wenn die Eskalationsstufe eines Konfliktes bereits zur Anwendung psychischer oder physischer Gewalt geführt hat.

 

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Ablauf des Mediationsverfahrens

 

Die Mediation ist ein stark strukturiertes Verfahren, welches durch seine klare Gliederung eine Leitlinie für die Erarbeitung einer Lösung darstellt. Zudem kann man an der gerade erarbeiteten Thematik erkennen, wie weit man sich in Richtung auf eine Lösung vorgearbeitet hat. Man kann das Mediationsverfahren in etwa folgende Abschnitte unterteilen:

 

 

Erstgespräch und Vertrag

Erarbeitung der Themen

Von Themen zu Interessen und Bedürfnissen

Von Bedürfnissen zu Lösungsoptionen

Von Lösungsoptionen zur Lösung

Fixieren der Lösung in einer Vereinbarung

 

Im Erstgespräch geht es um das Kennenlernen von Mediator und Parteien. Der Gegenstand des Konflikts wird kurz angesprochen ohne jedoch in die Tiefe zu gehen.  Der Mediator stellt das Verfahren vor und erläutert die wichtigsten Grundregeln: Vertraulichkeit, Selbstbestimmtheit, Freiwilligkeit als auch Neutralität bzw. Allparteilichkeit des Mediators. Diese Regeln für die Parteien und den Mediator werden zusammen mit einer Vergütungsvereinbarung in einem Mediationsvertrag festgehalten.  Die Mediation kann selbstverständlich jederzeit sowohl von einer Partei als auch vom Mediator abgebrochen werden.

 

Nach Abschließen des Vertrages beginnt die eigentliche Arbeit am Konflikt. Beide Parteien tragen vor, welche Themen sie in der Mediation behandelt wissen möchten. Die Themen werden - möglichst nach Partei getrennt - festgehalten.

 

In der nächsten Stufe geht es darum, welche Interessen und Bedürfnisse die Parteien in Zusammenhang mit dem Konflikt bzw. den Themen haben.  Es ist festzustellen, dass die Parteien sich bisweilen erst in der Erarbeitung dieses Schrittes Gedanken über ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse machen. Auch dies ist ein wichtiger Teil der Konfliktbewältigung.

 

Mit dem Erarbeiten der Lösungsoptionen beginnt der "richtig kreative" Teil des Mediationsverfahrens. Die Parteien dürfen hier Ihrer Fantasie freien Lauf lassen und alle Lösungsoptionen vortragen, die ihnen gerade einfallen, auch wenn sie offensichtlich nicht realisierbar sind.

 

Beim Erarbeiten der Lösung aus den Lösungsoptionen ist noch einmal die volle Kommunikation und Mitarbeit gefragt, denn die Suche nach einer Lösung, die den Interessen beider Parteien entgegen kommt verlangt in der Regel von den Parteien auch das Eingehen von Kompromissen und auch ein Verständnis für die Bedürfnisse des Anderen.  Falls durch die Lösung nicht alle Themen abgedeckt sind, wird das Verfahren wieder­holt, bis für alle Themen, die in der Mediation behandelt werden sollten, eine Lösung gefunden ist.  Die Lösung wird in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert. Geht es um rechtliche Aspekte wie z.B. Unterhalt etc. sollten die Parteien die erarbeitete Lösung rechtlich überprüfen lassen.

 

 

Mediation-München und Mediation-Regensburg

Iris Zuschrott und Dr. Hendrik Wahl

 

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