Neues im Bereich Mediation
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Die Mediation als wirkungsvolles Instrument der ganzheitlichen Konfliktlösung wird mittlerweile auch von der Politik anerkannt.
So wurde nun ein Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation verabschiedet, der in Pilotprojekten gerichtsinterne und gerichtsnahe Mediation stärken soll. Die Pilotprojekte werden an einigen Gerichtsstandorten durchgeführt. Dort soll es auch möglich sein, Prozeßkostenhilfe für die Mediation zu beantragen. Außerdem soll die Vollstreckbarkeit von Mediationvereinbarungen
Die grundlegenden Passagen des neuen Gesetzenturfes sind hier wiedergegeben:
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außer- gerichtlichen Konfliktbeilegung A. Problem und Ziel
Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Bislang sind die verschiedenen Formen der Mediation weitgehend ungeregelt, nämlich die unabhängig von einem Gerichtsverfahren durchgeführte Mediation (außergerichtliche Mediation), die während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts durchgeführte Mediation (gerichtsnahe Mediation) und die während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter durch- geführte Mediation (gerichtsinterne Mediation). Für die gerichtsinterne Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3) – Mediations-RL – bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.
B. Lösung
Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Zu- dem werden bestimmte Mindestanforderungen an Mediatorinnen und Mediatoren gesetzlich geregelt. Des Weiteren werden wissenschaftlich begleitete Modellprojekte an den Gerichten ermöglicht, um festzustellen, ob und in welchem Umfang es bei der Durchführung einer mit staatlicher Unterstützung geförderten außergerichtlichen Mediation in Familiensachen Einspareffekte im Bereich der Prozesskostenhilfe gibt. Schließlich wird die Möglichkeit einer Verweisung aus dem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erweitert und die gerichtsinterne Mediation in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz sowie dem Patentgesetz und dem Markengesetz ausdrücklich auf eine rechtliche Grundlage gestellt.
Der gesamte Text ist mit dem unten stehenden Link abrufbar.
Mediation in München und Regensburg Iris Zuschrott und Dr. Hendrik Wahl
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