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Die Mediation als wirkungsvolles Instrument der ganzheitli­chen Konfliktlösung wird mittlerweile auch von der Politik an­erkannt.



So wurde nun ein Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation verabschiedet, der in Pilotprojekten gerichtsinterne und ge­richtsnahe Mediation stärken soll. Die Pilotprojekte werden an einigen Gerichtsstandorten durchgeführt. Dort soll es auch möglich sein, Prozeßkostenhilfe für die Mediation zu beantra­gen. Außerdem soll die Vollstreckbarkeit von Mediationverein­barungen



Die grundlegenden Passagen des neuen Gesetzenturfes sind hier wiedergegeben:



 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außer- gerichtlichen Konfliktbeilegung

A. Problem und Ziel


Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Ver­fahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Bislang sind die verschiedenen Formen der Mediation weitgehend ungeregelt, nämlich die unabhängig von einem Gerichtsverfahren durchgeführte Mediation (außergerichtliche Mediation), die während eines Gerichts­verfahrens außerhalb des Gerichts durchgeführte Mediation (gerichts­nahe Mediation) und die während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter durch- geführte Mediation (ge­richtsinterne Mediation). Für die gerichtsinterne Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hin­aus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3) – Mediati­ons-RL – bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.


B. Lösung


Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Me­diationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediato­rinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Zu- dem werden bestimmte Mindestanforderungen an Mediatorinnen und Mediatoren gesetzlich geregelt. Des Weiteren werden wissenschaftlich begleitete Modellprojekte an den Gerichten ermöglicht, um festzustellen, ob und in welchem Umfang es bei der Durchführung einer mit staatlicher Un­terstützung geförderten außergerichtlichen Mediation in Familiensa­chen Einspareffekte im Bereich der Prozesskostenhilfe gibt. Schließ­lich wird die Möglichkeit einer Verweisung aus dem gerichtlichen Ver­fahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außerge­richtlichen Konfliktbeilegung erweitert und die gerichtsinterne Mediati­on in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Fa­miliensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar­keit, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz sowie dem Patentgesetz und dem Markengesetz ausdrücklich auf eine rechtliche Grundlage gestellt.



Der gesamte Text ist mit dem unten stehenden Link abrufbar.

Gesetzentwurf Mediation





Mediation in München und Regensburg

Iris Zuschrott und Dr. Hendrik Wahl